Anmeldung zur Masterprüfung

Nach einer positiven Beurteilung der Masterarbeit und dem Nachweis aller im Cur­ri­cu­lum vorgesehenen Lehrveranstaltungen, kann die Anmeldung zur Ma­ster­prü­fung vor­ge­nom­men werden. Somit bildet die Masterprüfung den letzten Teil des Ma­ster­stu­di­ums.

Die Masterprüfung wird als kommissionelle Prüfung vor einem Prüfungssenat ab­ge­hal­ten, wobei der Senat aus mindestens 3 Personen besteht (lt. Satzung der Universität Wien, § 9 Studienrecht):

  • Der/Die Studienprogrammleiter*in oder eine von ihm gesandte Person übernimmt den Vor­sitz.
  • Der/Die Begutachter*in der Masterarbeit ist in der Regel Erstprüfer*in.
  • Ein/e weitere Prüfer*in mit entsprechender Lehrbefugnis.

Die oder der Studierende kontaktiert die Mitglieder des Senats und übernimmt die Ab­stim­mung des Ter­mins mit allen Beteiligten. Anschließend erfolgt die offizielle An­mel­dung zur Prüfung im » Stu­dien­Ser­vice­Cen­ter.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin im StudienServiceCenter erfolgen muss.

Einreichstelle: » StudienServiceCenter
Formular:» Anmeldung zur Masterprüfung [PDF]
Wichtiger Hinweis:Die auf dem Formular angeführten Termine müssen mit PrüferInnen und Vorsitz bereits abgesprochen sein!

Ablauf der Masterprüfung

Masterprüfungen sind öffentlich zugängliche Prüfungen und werden hier auf der Web­sei­te in den News der SPL und beim StudienServiceCenter mit­tels Aushang im Foyer angekündigt.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen und umfasst im Wesentlichen die Verteidigung des Inhalts der eigenen Masterarbeit:

  • Teil 1: Die/der Kandidat*in präsentiert in einem 25 bis 30 min. Vortrag die eigene Master­arbeit.
  • Teil 2: Es folgt die mündliche Prüfung mit Defensio der Masterarbeit, wobei auch grundlegende Kennt­nis­se über fachlich angrenzende Gebiete und eine ent­sprech­en­de Einordnung in den Kontext der Arbeit gefragt sind.