Approbation der Masterarbeit
In Absprache mit der Betreuung wird die fertig gestellte Masterarbeit sowohl in elektronischer Form als auch in gedruckter Form zur Beurteilung eingereicht. Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Abgabe sind im Anhang I des Mitteilungsblattes nachzulesen.
- Elektronische Abgabe:
Hochladen der Masterarbeit wie im Informationsblatt angegeben. Die Abgabe ist erfolgreich durchgeführt, wenn Sie eine Bestätigung erhalten. - Abgabe der Druckversion:
Innerhalb einer Woche nach elektronischer Abgabe ist die Druckversion im StudienServiceCenter abzugeben - gemeinsam mit dem Formular "Ansuchen um Approbation", der Bestätigung zur elektronischen Abgabe sowie alle weiteren Unterlagen. Die Details sind in unten stehender Tabelle angeführt. - Die Masterarbeit wird an die Studienprogrammleitung zur Plagiatsprüfung weitergeleitet. Sofern kein Grund zur Beanstandung besteht, kann die Beurteilung erfolgen.
- Zuweisung an eine/n Begutachter*in durch die Studienprogrammleitung. Das StudienServiceCenter leitet ein Exemplar der Masterarbeit an die/den Begutachter*in weiter.
- Begutachtung und Benotung der Masterarbeit: Das ausgefüllte Zeugnis wird von der/dem Begutachter*in an das StudienServiceCenter geschickt.
- Benachrichtigung des Studierenden vom StudienServiceCenter
Einreichstelle: | StudienServiceCenter |
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Formulare/Informationen: | » Ansuchen um Approbation der Masterarbeit » Kommentiertes Titelblatt einer Masterarbeit » Informationen zur Erstellung und Abgabe von Hochschulschriften |
Beilagen/Nachweise: |
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Max. Dauer: | 2 Monate (lt. Satzung Universität Wien, Studienrecht § 15, Abs. 7) |
Benachrichtigung: | per e-Mail |
Sperre der Benutzung der Masterarbeit
Die Benutzung einer Masterarbeit kann mit entsprechender Begründung für die Dauer von maximal fünf Jahren gesperrt werden. Der Antrag für die Sperre ist im Zuge der Approbation einzureichen.
Einreichstelle: | StudienServiceCenter |
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Formular: | » Sperre der Benutzung der Diplomarbeit/Masterarbeit/ Magisterarbeit/Dissertation |
Beilage: | Begründung der Sperre |
Wichtige Hinweise: | Die Sperre ist durch die Betreuerin/den Betreuer auf dem Formular zu bestätigen und die Begründung muss von der entsprechenden Firma unterzeichnet werden! |