Das Förderungsstipendium wird für die Durchführung einer noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Arbeit (Diplomarbeit, Magisterarbeit, Dissertation) vergeben und soll mit einem einmaligen Geldbetrag den Studierenden helfen das Studium abzuschließen.
Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden - z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema
Der Antrag eines Förderungsstipendiums ist an bestimmte Fristen gebunden und kann einmal pro Semester gestellt werden. Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Einzelnen nötig sind, wie ein Antrag gestellt wird und wo Sie die Antragsfristen erfahren, können Sie um untenstehenden Merkblatt nachlesen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Detailinformation:
Förderungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert
- Merkblatt
- Detailinformationen zur Gleichstellung für Nichtösterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Detailinformationen zur Studiendauer und etwaige Gründe zur Verlängerung der Mindeststudiendauer
- Beispiel für Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Ausschreibung SS 2023 (Antragsfrist 1. bis 28. März 2023)
- Antragsformular SS 2023 (Antragsfrist 1. bis 28. März 2023)
- Hinweis: Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich! Anfragen zur Antragstellung und die Antragstellung selbst sind ausschließlich per E-Mail möglich: claudia.fritz-larott@univie.ac.at
Büro Studienpräses; z.H. Fr. Claudia Fritz-Larott, 1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: +43 1 4277 DW 12154
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Claudia Fritz-Larott (claudia.fritz-larott@univie.ac.at oder stipendium@univie.ac.at)
(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer!)