Das Stipendium soll mit einem einmaligen Geldbetrag dem/der Studierenden dabei helfen, das Studium abzuschließen.
Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden - z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema
Der Antrag eines Förderungsstipendiums ist an bestimmte Fristen gebunden und kann einmal pro Semester gestellt werden. Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Einzelnen nötig sind, wie ein Antrag gestellt wird und wo Sie die Antragsfristen erfahren, können Sie um untenstehenden Merkblatt nachlesen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Detailinformation:
Förderungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert
- Merkblatt
- Detailinformationen zur Gleichstellung für Nichtösterreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- Detailinformationen zur Studiendauer und etwaige Gründe zur Verlängerung der Mindeststudiendauer
- Beispiel für Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Ausschreibung SS 2022 (Antragsfrist SS 2022 1.- bis 28. März 2022)
- Antragsformular SS 2022 (Antragsfrist SS 2022 1.- bis 28. März 2022)
Hinweis: Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich! Anfragen zur Antragstellung und die Antragstellung selbst sind ausschließlich per E-Mail möglich: claudia.fritz-larott@univie.ac.at