Neue Möglichkeit für Absolvent*innen - außerordentliche Mitgliedschaft der ZT Kammer

24.08.2021

Absolvent*innen eines einschlägigen technisch-naturwissenschaftlichen Studiums bzw. eines Architekturstudiums haben die Möglichkeit als außerordentliches (ao) Mitglied der Kammer der Ziviltechniker*innen, Architekt*innen und Ingenieur*innen beizutreten. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist der erste Schritt in die Ausübung des selbständigen Ziviltechniker*innenberufes.