Kelag-Förderstipendium

08.05.2019

Studierende der Informatik bzw. Elektrotechnik können sich noch bis 23. Juni 2019 für ein Kelag-Förderstipendium bewerben. Das Stipendium umfasst - neben einer finanziellen Unterstützung von einmalig 5 000 Euro - auch ein begleitendes MentorInnen-Programm sowie Weiterbildungsmaßnahmen.

Studierende der Informatik bzw. Elektrotechnik werden im Förderzeitraum von 1.10.2019 bis 30.09.2020 mit einmalig 5 000 Euro finanziell unterstützt. Zudem haben Sie die Möglichkeit, von etwa folgenden Personalentwicklungsmaßnahmen (im Gesamtwert von rund 2 000 Euro) zu profitieren: 360°-Grad-Kelag-Konzern (2 Tage), Projektmanagement (2 Tage), … . Ein Get-Together findet statt, bei dem sich alle StipendiatInnen zu einem gemeinsamen Kennenlernen und Austausch treffen. Zudem erhalten die Studierenden Mentoring, das sie in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung und Karriere unterstützt.

Während der vorlesungsfreien Zeit innerhalb des Förderjahres bzw. nach Ablauf des Förderjahres besteht (je nach betrieblicher Einsatzmöglichkeit) die Chance zur Absolvierung eines Studien-/Ferial-Praktikums. Dafür können sich die KandidatInnen über die Website in der Zeit von Oktober 2019 bis Anfang Jänner 2020 bewerben. Nach Ende des Förderjahres besteht (nach betrieblicher Notwendigkeit und Einsatzmöglichkeit) die Chance zur Absolvierung eines 24-monatigen Traineeprogrammes.

Die formalen Voraussetzungen für ein Kelag-Förderstipendium sehen wie folgt aus:

• Ordentliches Studium (hoheres Semester - ab dem 3. Studienjahr)
• Einhaltung der Studienanspruchsdauer gemaß §18 StudFG und des jeweiligen Studienabschnittes unter Berucksichtigung allfalliger wichtiger Grunde gema?ß §19 StudFG
• Empfehlung des/der Studierenden durch eine(n) studienspezifische(n) ProfessorIn oder das jeweils zustandige Dekanat
• Kein bereits abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium
• Sehr guter Studienerfolgsnachweis
• Schriftliche Bewerbung und Motivationsschreiben
• Personliches Vorstellungsgesprach nach erfolgter Vorauswahl

 

* Es besteht kein Rechtsanspruch auf das ausgeschriebene Kelag-Förderstipendium bzw. sind keine weiteren Zahlungsforderungen (z.B. Leistungsstipendium, Fahrtkostenzuschuss etc.) gegenüber der Kelag geltend zu machen.
** Achtung: Die Zuverdienstgrenzen laut StudFG sind auch in Bezug auf das Kelag-Förderstipendium zu beachten und von den Studierenden selbstständig mit den entsprechenden Ämtern abzuklären.

 

Bewerbungen sind noch bis 23. Juni 2019 an bewerbermanagement@kelag.at möglich.

Nähere Informationen zum Kelag-Förderstipendium außerdem gibt es » hier.